Pflichtpraktikum

Um das Wissen aus dem ersten Schuljahr auch praktisch umzusetzen, müssen die Schüler und Schülerinnen zwischen dem ersten und dem zweiten Schuljahr ein vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Für das Praktium wurde ein Leitfaden erstellt. Die Suche nach einem Praktikumsbetrieb und die Bewerbung für das Praktikum werden von den Schülern und Schülerinnen selbstständig erledigt.

Pflichtpraktikum

Im Rahmen des Pflichtpraktikums lernen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Tätigkeitsbereiche des Forstwartes kennen, sie haben die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln und ihr erlerntes Wissen anzuwenden.

Das Praktikum kann im In- und Ausland absolviert werden.

Die Schule stellt eine Muster-Vereinbarung zwischen Schule und Betrieb zum Download zur Verfügung.

Die jeweilige Praktikantenstellen sucht sich der Schüler oder die Schülerin selbständig. 

Für das Praktikum im Sommer 2023 bei den ÖBF-AG kann man sich hier berwerben