Beruf
Die Forstwartin und der Forstwart sind laut § 104 Abs. 2 des Forstgesetzes behördliche Forstorgane. Sie sind berechtigt Betriebe bis zu 1.000 ha jagdlich und forstlich zu führen.
-
Jobbörse
Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote!
-
Berufsjägeranwärter
Die Forstfachschule bietet den Berufsjägeranwärtern an, hier die forstlichen Kenntnisse zu erwerben
© FFS -
Berufsaufgaben
Die beruflichen Aufgaben des/der Forstwartes/in gliedern sich – entsprechend der Bestellungspflicht nach dem Forstgesetz – hauptsächlich in zwei Bereiche ...
© FFS -
Berufsbild
Als fachlich ausgebildetes Forstpersonal bewirtschaftet er/sie die heimischen Wälder in forstlicher und jagdlicher Hinsicht fachgemäß und nachhaltig.
Aufgrund der beschriebenen Aufgabenbereiche im Sinne des Forstgesetzes 1975 § 104 wird der/die ForstwartIn als Forstorgan geführt.
© Antonia Berger -
Verband der Forstwarte Österreichs
Der Österreichische Forstfachverband ist ein gemeinnütziger Verein von und für Absolventen, Personen, Organisationen, die in Berufsfeldern mit Bezug zu Wald, Naturschutz oder Umwelt im In- und Ausland tätig sind, und vertritt die Interessen der Absolventen der Forstfachschule.