Als fachlich ausgebildetes Forstpersonal bewirtschaftet der/dieForstwartIn die heimischen Wälder in forstlicher und jagdlicher Hinsicht fachgemäß und nachhaltig.
Aufgrund der beschriebenen Aufgabenbereiche im Sinne des Forstgesetzes 1975 § 104 wird der/die ForstwarIn als Forstorgan geführt.
Welche Berufsaufgaben und Berufsaussichten haben die AbsolventInnen der Forstfachschule Traunkirchen und welche zusätzlichen Berechtigungen können erworben werden?
Einen Kurzumriss und die gesamten Rechtsgrundlagen zur Ausbildung finden Sie unter -->Berufsbild und Berufsaufgaben